Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent und zielorientiert zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ebenso stehen wir in kollektivarbeitsrechtlichen Fragen und Themen sowohl Arbeitgebern als auch Betriebsräten und Personalvertretungen zur Seite.

Unser Beratungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst dabei insbesondere:

  • Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung
  • Kündigungsschutz (einschließlich Aufhebungsverträge und Abfindungen)
  • Lohn- und Gehaltsbestandteile
  • Arbeitszeugnis
  • Umstrukturierungen
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Prozessführung

Erbrecht / Vermögensnachfolge

Das Thema Erbrecht ist nicht nur ein sehr komplexer rechtlicher Bereich, sondern auch stets mit großen Emotionen verbunden. Um Streitigkeiten bei der späteren Erbauseinandersetzung zu vermeiden bzw. zu reduzieren, beraten wir unsere Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt bei der Erbfolgeregelung sowohl in rechtlicher als auch steuerlicher Hinsicht.

Ist der Erbfall eingetreten, vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen der Erbauseinandersetzung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.

Unser Beratungsspektrum im Erbrecht umfasst dabei insbesondere:

  • Testaments- und Erbvertragserstellung sowie deren Widerruf, Anfechtung und Auslegung
  • Vorweggenommene Erbfolgeregelungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Vertretung in der Erbauseinandersetzung sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erbscheinverfahren und Prozessführung

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts bei allen Gesellschaftsformen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG, der KG, der GmbH bis hin zur AG. Bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern übernehmen wir die außergerichtliche wie auch gerichtliche Interessenvertretung.

Unser Beratungsspektrum im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst dabei insbesondere:

  • Allgemeine handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
  • Gründungsberatung, Start-Ups, Existenzgründer
  • Gesellschaftsvertrag
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Unternehmenskauf und -verkauf
  • Prozessführung

Allgemeines Zivilrecht

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts sowie des Wirtschaftsrechts vertreten wir außergerichtlich und – soweit erforderlich – auch gerichtlich die Interessen sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Hierzu gehört auch die Beratung sowie die Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen.

Unser Beratungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Kaufrecht
  • Mietrecht (gewerblich)
  • Werkvertragsrecht (einschließlich privates Baurecht)
  • Schadensersatz- und Haftungsrecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Darlehensvertragsrecht
  • Prozessführung

Verkehrsunfallrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls unterstützen wir unsere Mandanten bei der umfassenden Abwicklung. Dabei setzen wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich und gerichtlich gegen die Unfallbeteiligten und deren Kfz-Haftpflichtversicherer durch bzw. wehren diese für Sie ab.

Im Verkehrsunfallrecht stehen wir Ihnen insbesondere bei folgenden Themen zur Seite:

  • Reparaturkosten und Totalschaden
  • Wiederbeschaffungswert und -aufwand
  • Restwert
  • Nutzungsausfall und Mietwagenkosten
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten

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