Im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft gibt es zahlreiche Sonderregelungen im Steuerrecht. Eine Vielzahl an Steuergesetzen, Vorschriften und Erlassen regeln hier die Besonderheiten. Als Landwirt, Forstwirt oder Gärtner profitieren Sie von der tatkräftigen Unterstützung durch unseren hierauf spezialisierten Steuerberater mit der Zusatzqualifikation Landwirtschaftliche Buchstelle.
Wir betreuen hierbei eine Vielzahl regionaler Betriebe aus den Bereichen Weinbau, Gemüsebau, Viehzucht, Garten-und Landschaftsbau und Baumschulen.