Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent und zielorientiert zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ebenso stehen wir in kollektivarbeitsrechtlichen Fragen und Themen sowohl Arbeitgebern als auch Betriebsräten und Personalvertretungen zur Seite.
Unser Beratungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst dabei insbesondere:
- Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung
- Kündigungsschutz (einschließlich Aufhebungsverträge und Abfindungen)
- Lohn- und Gehaltsbestandteile
- Arbeitszeugnis
- Umstrukturierungen
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Prozessführung